
Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten der Unternehmen – Keine Steuerzinsen...
LBV Unternehmensverbund aktuell •
Ein umsatzsteuerlich regelbesteuernder Unternehmer kann sich die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen, wenn die mit den Eingangsleistungen erbrachten Umsätze grundsätzlich einen Vorsteuerabzug erlauben...
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